Der Fußbodenpass wurde von der Firma HALLACH GmbH erstellt, um den Informationsfluss zwischen allen mit dem Fußboden befassten Parteien zu verbessern. Daneben bekommt das professionelle Fachhandwerk mit dem Fußbodenpass aber auch ein Instrument in die Hand, mit dem es Vertrauenswürdigkeit und Qualitätsverantwortung unter Beweis stellen kann.
Händigen Sie Ihren Kunden und Auftraggebern, Planern und Bauherrn möglichst schon vor Beginn der Arbeiten den Fußbodenpass aus und regen Sie an, dass in der Folge alle am Fußboden arbeitenden Gewerke Ihre Eintragungen machen.
Ihre Kundschaft wird es Ihnen danken.
Der Fußbodenpass soll dem Eigentümer bzw. Verwalter eines Gebäudes oder einer Wohnung eine möglichst lückenlose Beschreibung und Dokumentation des Fußbodenaufbaus in seinen Räumen ermöglichen. Weiter dient er dazu, am Fußboden tätigen Unternehmen technisch zuverlässige Informationen über bereits erfolgte Arbeiten zu geben. Vor Renovierungen soll er eine Vorstellung vom Altaufbau vermitteln.
Der Fußbodenpass setzt sich zusammen aus einem Umschlag, einer Adressenseite, drei Registerblättern sowie zwei Arten beliebig vieler Technikseiten.
Der Umschlag dient zum Schutz und zur gmeinsamen ordentlichen Aufbewahrung der eingehefteten Seiten.
Die Adressenseite wird in der Regel vom Eigentümer bzw. Verwalter ausgefüllt und mit möglichst eindeutigen Daten über Adresse, Lage, Stockwerk und Bezeichnung der Räume versehen. Hier können auch weitere gebäude- oder personenbezogene Hinweise eingetragen werden, z. B. auf die Nutzung oder auf Planer, Architekten oder Mieter.
Die Registerblätter bezeichnen die drei Sparten „Estricharbeiten“, „Bodenbelag-/Parkett-/Fliesenarbeiten“ und „Sonstige Dokumente“. Unter ihnen werden die jeweiligen Technikseiten bzw. auch andere, den Fußboden betreffende Dokumente abgelegt, z.B. Feuchtemessprotokolle, Aufheizprotokolle, Reinigungs- und Pflegeanleitungen und anderes mehr. Die Registerblätter tragen auf der Rückseite eine mustermäßig ausgefüllte Technikseite als Beispiel für denjenigen, der mit dem Fußbodenpass noch nicht vertraut ist.
Die Technikseiten sind der Kern des Fußbodenpasses, weil sie die wichtigen Informationen über den Fußbodenaufbau enthalten. Wegen der grundsätzlich unterschiedlichen Merkmale gibt es eine Technikseite für Estricharbeiten und eine für Belagsarbeiten, wobei letztere für Bodenbelagsarbeiten, Parkettarbeiten, Fliesen- und Natursteinarbeiten sowie für Beschichtungen gemeinsem verwendet werden kann. Die Technikseiten sind von demjenigen auszufüllen, der über die genauesten Informationen über die jeweils ausgeführten Arbeiten verfügt, in der Regel ist das der ausführende Unternehmer. Je ein mustermäßig ausgefülltes Beispiel der betreffenden Technikseite befindet sich auf der Rückseite der beiden Registerblätter. Technikseiten sollen je nach Anzahl der Räume oder Bodenflächen und für jeden verschiedenen Belag ausgefüllt und eingeheftet werden.
Der Fußbodenpass dient nach bestem Wissen zur Dokumentation und Information. Sie sollen Hinweise geben, die im Zweifelsfall eine technische Recherche und Überprüfung erleichtern. Das Dokument stellt bei gewissenhafter Eintragung und Bestätigung durch AN, AG und Architekten sowie Baumeister ein rechtsverbindliches Dokument dar. Jeder Beteiligte hat somit die Verantwortung des im auferlegten Bereiches zu tragen. Somit sorgt dieses Dokument für eine professionelle Bauabwicklung und alle AN können sich an dem professionellen Waagriss verbindlich orientieren.
Als Estrich bezeichnet man nach DIN EN 13318 sinngemäß eine Schicht, die auf der Baustelle auf den tragenden Untergrund aufgebracht wird, entweder direkt im Verbund oder auf einer zwischenliegenden Trennschicht bzw. Dämmschicht, um eine vorgegebene Höhenlage zu erreichen, um einen Bodenbelag aufzunehmen oder um unmittelbar genutzt zu werden.
Die DIN EN 13813 „Estrichmörtel und Estrichmassen – Eigenschaften und Anforderungen“ unterscheidet nach der Bindemittelart Zementestriche, Calciumsulfatestrich, Magnesitestriche, Gussasphaltestriche und Kunstharzestriche. Sie definiert die jeweils erforderlichen Materialprüfungen und regelt als harmonisierte europäische Norm die CE-Kennzeichnung. In der nationalen DIN 18560 „Estriche im Bauwesen“ wird diese Einteilung übernommen und durch praxisbezogene Regelungen für das Bauteil ergänzt, z. B. hinsichtlich Konstruktionen, Rohdichten, Festigkeiten, Verkehrslasten, Fugenausbildung, Heizungsbauarten u. a. Estrichmörtel mit fließfähiger, selbstverlaufender Konsistenz werden als Fließestriche bezeichnet. Weit verbreitet sind Calciumsulfat-Fließestriche, es gibt jedoch auch Zement-Fließestriche. Nicht genormt sind Estriche aus speziellen vorgefertigten Bauplatten, sog. Fertigteil- oder Trockenestriche.
Alle Estriche müssen vor der Verlegung von Bodenbelägen bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Festigkeit und Oberflächenbeschaffenheit bzw. bei nass eingebrachten Estrichen auch hinsichtlich enthaltener Restfeuchte genügen.
In Verbindung mit dem bewehrten MBL-Sockelprofil werden grundsätzlich folgende Empfehlungen bezüglich der Estrichausführung gegeben:
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Die Erwartungen, die an einen Bodenbelag in optischer und ästhetischer Hinsicht gestellt werden, müssen immer auch mit den technischen Anforderungen in Übereinstimmung gebracht werden. Jede Belagsart hat dabei ihr eigenes Eigenschaftsprofil, das mit dem teilweise oft widersprüchlichen Anforderungsprofil abzugleichen ist. Bei der Auswahl eines Bodenbelags kann deshalb der Fachhandwerker mit seiner hohen Sachkompetenz immer hilfreich sein.
Vor Bodenbelag-, Parkett-, Fliesen-, Naturstein- oder Beschichtungsarbeiten ist der Untergrund nach normativ festgelegten Kriterien auf Eignung zu prüfen und vorzubereiten. Besonders wichtig sind dabei u. a. die Abwesenheit von Rissen, die Oberflächenfestigkeit und ggf. die vorhandene Restfeuchte. Nicht in den Verantwortungsbereich des bodenlegenden Handwerkers fällt dagegen, was sich unter dem Estrich befindet. Zu den routinemäßigen Vorbereitungsarbeiten zählen je nach Untergrund- oder Estrichart das Reinigen, Anschleifen, Grundieren und Spachteln des Untergrundes. Dabei ist auf gute Durchtrocknung aller Schichten Wert zu legen. Dem Raumklima kommt bei der Verlegung erhebliche Bedeutung zu. Entspricht dies nicht den normativen Gegebenheiten, ist der auftragnehmende Handwerker angehalten, beim Bauherrn/Architekten Bedenken anzumelden. In gleicher Weise sind auch Bedenken anzumelden, wenn andere bauseits vorliegende Bedingungen eine mangelfreie Ausführung der Verlegearbeiten gefährden.
Aspekte des Arbeits- und Umweltschutzes spielen bei der Auswahl geeigneter Verlegewerkstoffe für Bodenbeläge eine wichtige Rolle. Sehr emissionsarme Grundierungen, Spachtelmassen, Klebestoffe und Dämmunterlagen mit dem überwachten Siegel EMICODE EC1 der Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe (GEV) müssen in dieser Hinsicht strengen Kriterien genügen und bieten deshalb gesamtheitlichen Schutz in der Verarbeitung und in der Nutzung.
Werden die Arbeitsschritte nicht gemäß den Kriterien der MBL-Verlegerichtlinien durchgeführt, erlöschen jegliche Haftungsansprüche des AG an den MBL-Verleger.
An dieser Stelle können Sie alle Unterlagen und Dokumente, die im Zusammenhang mit den Fußböden Ihrer Wohnung oder Ihres Gebäudes stehen, ordentlich abheften und aufbewahren.
Das können technische Unterlagen sein, wie ein von den beteiligten Gewerken erstelltes Protokoll über das Aufheizen der Fußbodenheizung oder über die Prüfung der Belegreife des Estrichs, das können aber auch Angebote und Rechnungen, schriftliche Bedenkenanmeldungen und Ähnliches sein.
Der Fußbodenpass hilft Ihnen in jedem Fall, Ordnung und Übersicht über ein Bauteil zu bewahren, das Sie täglich mit Füßen treten und das Ihnen deshalb wichtig sein sollte.